Vergleichen Sie Ihren Schornsteinfeger
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Beratung vor dem Austausch Ihrer Heizungsanlage

Auch in der Renovierungs- oder Umbauphase Ihrer Heizung ist Ihr Schornsteinfeger der geeignete Ansprechpartner. Denn aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er in der Lage, Sie unparteiisch und objektiv zu möglichen alternativen Gegebenheiten hinsichtlich Ihres Heizungssystems zu beraten. Gerade auf der Basis des aktuell vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Austauschs von Heizungsanlagen ist er der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihnen gewerkübergreifend geldwerte Energieeinsparpotentiale für Ihr Heizungssystem aufzuzeigen.

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Die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks

Die meisten Verbraucher kennen oft nicht die breit gefächerten Funktionen eines Schornsteinfegers, der so viel mehr bewältigt, als lediglich den "Schornstein zu fegen"! So ist er unter anderem für die Brandverhütung, die Sicherheit, den Umweltschutz sowie für die Energieeinsparung ein geschätzter und wichtiger Ansprechpartner. Gerade der zuletzt genannte Punkt rückt nicht nur bei Experten sondern auch zunehmend bei Verbrauchern in den Fokus des Interesses. In diesem Zusammenhang kommt dem Blockheizkraftwerk, abgekürzt BHKW, eine besondere Bedeutung zu.

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Das neue Energielabel für Heizkessel wurde am 1. Januar 2016 eingeführt

Fußend auf der ErP- Richtlinie ("Energy related Products-Directive") existiert ab September 2015 das sogenannte "Energielabel" für viele Heizkessel. Im August 2015 beschloss das Bundekabinett, dass diese Label auch im Bestandsbau ab Januar 2016 anzubringen sind, das heißt, dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Apparaturen gelten, die älter als 15 Jahre alt sind. Ab dem 1. Januar 2016 wurden diese Schritt für Schritt mit dem neuen Effizienzlabel versehen. Nach den Aussagen des Bundesministers Gabriel sei der Grund für diese Regelung der Tatsache geschuldet, dass im Bereich der Gebäude knapp 40 Prozent des gesamten Energie- Reservoirs in Deutschland verbraucht werde, wobei der größte Teil auf die Beheizung von Immobilien entfalle. Daher sei hier der Bedarf nach einer Steigerung der Energieeffizienz und damit der Energieeinsparung besonders geboten.

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Schornsteinfeger - Ein Rückblick

Auf Druck der Europäischen Union wurde das Schornsteinfeger- Handwerksgesetz, kurz "SchFHwG", geändert. Seit dem 1. Januar 2013 in Kraft, sollte es die Arbeitsweise der Schornsteinfeger liberalisieren. Dies hört sich erst einmal gut an, bringt jedoch für die betreffenden Bürger auch mehr Pflichten und Verantwortung mit sich. Der Gesetzgeber wollte durch diese Änderung mehr Wettbewerb erreichen, dennoch besteht nach wie vor das Monopol des Bezirksschornsteinfegers in bestimmten Bereichen. So bleibt für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie bei zum Beispiel bei Bauabnahmen oder bei der Feuerstättenbeschau, auch weiterhin der Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus zuständig.

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So setzen Sie Ihre Schornsteinfegerkosten komplett von der Steuer ab

Für Hauseigentümer ist es im letzten Jahr zu Veränderungen gekommen. Das Absetzen der Schornsteinfegerkosten für die Dienste des Schornsteinfegers von der Steuer ist jetzt in vollem Umfang möglich. Schließlich handelt es sich dabei um eine Handwerkerleistung. Beschlossen wurde diese Entscheidung durch die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern.

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Freie Schornsteinfegerwahl bringt auch Pflichten mit sich

Noch immer machen die meisten Bundesbürger von der Möglichkeit, einen alternativen Schornsteinfeger zu beauftragen, keinen Gebrauch. Ein Grund dafür besteht darin, dass der Gesetzgeber mit der Öffnung des Marktes dem Verbraucher auch Pflichten auferlegt hat. Welche das sind und wie sich das Prozedere nach der Gesetzesänderung gestaltet, soll dieser Artikel klären.

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Heizperiode endet – der Schornsteinfeger kommt

Im Frühjahr ist die Freude über den „Glücksbringer“ gleich doppelt groß. Zum einen endet mit der Heizperiode die kalte und ungemütliche Jahreszeit, zum anderen kümmert sich der Schornsteinfeger um die Kehrarbeiten und schaut nach, ob die Heizungsanlage die Saison gut überstanden hat. Das trägt zu einer langen Lebensdauer der wertvollen Investition bei und hält bei optimaler Funktion der Heizungsanlage die Heizkosten gering. Früher kam der Schornsteinfeger ganz automatisch und meldete seinen Besuch mit dem Zettelchen an der Tür oder im Briefkasten an. Doch seit dem 1. Januar 2013 und dem vollständigen Inkrafttreten des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes hat der Immobilienbesitzer die Wahl und kann bestimmte Arbeiten auch alternativ vergeben.

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Schornsteinfeger - Die wichtigsten Regelungen im Detail

Seit der Novellierung des Schornsteinfegerwesens sind viele Hauseigentümer verunsichert, ob sie in Bezug auf die anfallenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten der Heizungs- und Abgasanlage richtig und gesetzeskonform handeln. Auch im Zusammenhang mit dem Wegfall des Kehrmonopols treten immer wieder Fragen auf. Dieser Blogartikel greift die wichtigsten Fragen auf und liefert die Basis für eine Entscheidung hinsichtlich der Auftragsvergabe.

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Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger – kompetenter Ansprechpartner zum Thema Heizungsanlage

Auch wenn auf Drängen der EU das Handwerk des Schornsteinfegers weitestgehend liberalisiert wurde, bleibt somit der bevollmächtigte Schornsteinfeger als kompetenter Fachmann erster Ansprechpartner für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und gibt kompetent Auskunft.

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Schornsteinfegerkosten 2015 – nur wer genau vergleicht, kann auch sparen

Auch zwei Jahre nach dem Fall des Kehrmonopols zum 1. Januar 2013 und Einführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) machen immer noch wenige Hauseigentümer von der Möglichkeit Gebrauch, den Schornsteinfeger frei zu wählen. Treibende Kraft für das neue Gesetz waren die Wettbewerbshüter der Europäischen Union (EU), die sich mehr Wettbewerb und dadurch günstigere Preise für den Verbraucher versprachen. Um die Schornsteinfegerkosten 2015 möglichst gering zu halten, kommen beim Wechsel zum günstigeren Anbieter auf den Verbraucher auch Pflichten zu. Zudem sind es nur bestimmte Tätigkeiten, denen sich der „freie“ Kaminkehrer annehmen darf. Dem „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ bleiben indessen hoheitliche Aufgaben vorbehalten. Wie sieht das im Detail aus und welche Faktoren spielen für die Schornsteinfegerkosten 2015 eine Rolle?

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Energetische Gebäudesanierung

Vierzig Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen in Deutschland auf die Gebäudeheizung und Gebäudelüftung sowie die Warmwasserbereitung. Eine energetische Gebäudesanierung minimiert den Energieverbrauch und entlastet die Umwelt. Die Bundesregierung stellte am 3. Dezember 2014 den "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) vor, der auch Maßnahmen zur verstärkten Förderung der energetischen Gebäudesanierung enthält.

Welche Maßnahmen versprechen bei einer energetischen Gebäudesanierung den größten Erfolg?
Wie viel Energie sich einsparen lässt, hängt wesentlich von der Art der Immobilie (z. B. freistehendes Einfamilienhaus, Reihenmittelhaus und Reihenendhaus bzw. Doppelhaushälfte) und bei Bestandsgebäuden nicht zuletzt vom Alter eines Gebäudes ab.

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Kaminschock - Neue Emissionsgesetze ab 2015

Zwei neue Gesetzesvorschriften, die Anfang 2015 in Kraft getreten sind, führen bei vielen Hauseigentümern zu erheblichen finanziellen Belastungen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen ältere Flüssig- und Gasbrennstoff-Heizungskessel ausgetauscht werden. Bestimmte Festbrennstoff-Öfen sind gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) mit Filtern nachzurüsten oder stillzulegen.

Pflicht zum Austausch älterer Heizungskessel


Nach den bisher geltenden Regelungen der EnEV 2009 waren mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen betriebene Heizkessel auszutauschen, falls ihre Installation vor Oktober 1978 erfolgte. Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV 2014 verschärft ab 2015 die Austauschpflicht: Künftig sind generell alle Heizungen auszuwechseln, deren Installation länger als 30 Jahre zurückliegt (§ 10 Absatz 1 Satz 3 EnEV). So müssen beispielsweise die Ende 1986 installierten Heizungskessel bis Dezember 2015 ausgetauscht werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Hauseigentümer ihre Heizkessel in der Vergangenheit ohnehin im Durchschnitt alle 24 Jahre erneuerten. Stephan Langer, der für die Presseinformation zuständige Vorstand des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks schätzt, dass von der Neuregelung Anfang 2015 150.000 bis 200.000 Haushalte betroffen sind.

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Ohne Rauchmelder kann es teuer werden!

Rauchmelder retten Leben und schützen vor schweren Gesundheitsschäden


Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 700 Menschen bei Wohnungsbränden – nach verschiedenen Schätzungen in 75 bis 90 Prozent der Fälle deshalb, weil sie während des Schlafs auf ein ausbrechendes Feuer nicht aufmerksam werden und deshalb an Rauchgasen ersticken. Bis zu 8.000 weitere Menschen erleiden jährlich dauerhafte schwere Gesundheitsschäden durch den giftigen Brandrauch.
Rauchmelder warnen rechtzeitig vor Bränden und Brandrauch und ermöglichen damit den Hausbewohnern ein sofortiges Verlassen der brandgefährdeten Zone und das Einleiten von Gegenmaßnahmen. Allerdings verhindern Rauchmelder nicht die Entstehung von Bränden und sorgen auch nicht für deren Bekämpfung.

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Neue Bestimmungen für Schornsteinfeger und Heizungstechnik

Anfang 2015 traten neue gesetzliche Bestimmungen für Schornsteinfeger und für die Heizungstechnik in Gebäuden in Kraft.

Auslaufen von Übergangsfristen: Bezirksschornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre bestellt


Vor der Reform des Schornsteinfegerwesens durch das am 29. November 2008 in Kraft getretene Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wurden Bezirksschornsteinfeger lebenslang bestellt. Ab dem 1. Januar 2015 erfolgt die Berufung von “bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern” nur noch nach den neuen gesetzlichen Verfahrensregeln und für eine siebenjährige Amtszeit. Der Inhaber eines Kehrbezirks muss sich nach sieben Jahren erneut für die Position des “bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers” bewerben. Die bisherigen Übergangsregelungen sind zum 31. Dezember 2014 ausgelaufen (§ 42 Satz 2 SchfHwG).

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Zur Nachrüstungspflicht von Kamin- und Kachelöfen

In Deutschland werden derzeit ungefähr 15 Millionen Kachel- und Kaminöfen mit Holz betrieben. Bis zu 250.000 dieser Öfen sind bis Ende 2014 nachzurüsten, damit sie den in der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImmSchV, „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“) vorgeschriebenen Grenzwerten für Kohlenmonoxid- und Feinstaub-Emissionen genügen. Andernfalls müssen die Öfen stillgelegt bzw. ausgetauscht werden.

Welche Grenzwerte gelten für Kamin- unbd Kachelöfen
Der Weiterbetrieb von Kaminöfen und Kachelöfen, die vor dem Inkrafttreten der BImmSchV am 22. März 2010 errichtet wurden, ist nur zulässig, wenn die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter nicht überschritten werden (§ 26 Absatz 1 BImmschV). Für alle neuen Kamin- und Kachelöfen gilt ab 2015 ein Staubgrenzwert von 0,02 Gramm je Kubikmeter (§ 5 Absatz 1 BImmSchV, Feuerungsanlagen der „Stufe 2“).

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