Schornsteinfegerkosten 2015 – nur wer genau vergleicht, kann auch sparen
Auch zwei Jahre nach dem Fall des Kehrmonopols zum 1. Januar 2013 und Einführung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) machen immer noch wenige Hauseigentümer von der Möglichkeit Gebrauch, den Schornsteinfeger frei zu wählen. Treibende Kraft für das neue Gesetz waren die Wettbewerbshüter der Europäischen Union (EU), die sich mehr Wettbewerb und dadurch günstigere Preise für den Verbraucher versprachen. Um die Schornsteinfegerkosten 2015 möglichst gering zu halten, kommen beim Wechsel zum günstigeren Anbieter auf den Verbraucher auch Pflichten zu. Zudem sind es nur bestimmte Tätigkeiten, denen sich der „freie“ Kaminkehrer annehmen darf. Dem „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“ bleiben indessen hoheitliche Aufgaben vorbehalten. Wie sieht das im Detail aus und welche Faktoren spielen für die Schornsteinfegerkosten 2015 eine Rolle?
Hoheitliche Pflichtaufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als Ausgangsbasis zur Kosteneinsparung
Wer die Schornsteinfegerkosten 2015 senken will, muss sich zunächst über die Verteilung der anstehenden Aufgaben bewusst sein. Denn in etwa 20 Prozent der anfallenden Tätigkeiten verbleiben auch im Jahr 2015 beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Dazu zählen: Die Feuerstättenschau (alle dreieinhalb Jahre durchzuführen), der Erlass des Feuerstättenbescheides, Bescheinigungen für Bauabnahmen (Landesrecht), anlassbezogene Kontrollen, die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen, falls der Eigentümer seinen Pflichten (Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflicht) nicht nachkommt sowie das Führen des Kehrbuchs (hier werden die ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten festgehalten). Für den Verbraucher in diesem Zusammenhang wichtig: Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten sind in der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung geregelt. Im Gegenzug unterliegen die „freien Tätigkeiten“ keiner Verordnung und sind frei verhandelbar. Es geht demnach bei der Einsparung von Schornsteinfegerkosten 2015 um diese Aufgabenbereiche.
Durch den Vergleich von „freien Tätigkeiten“ Schornsteinfegerkosten sparen
Ob ein Unternehmen überhaupt berechtigt ist, Schornsteinfegertätigkeiten auszuführen, lässt sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im dortigen „Schornsteinfegerregister“ nachprüfen. Um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob sich auch der alternative Kaminkehrer in einem günstigen Kostenrahmen bewegt, lohnt der Blick in die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und das dortige Gebührenverzeichnis. Um für die Schornsteinfegerkosten 2015 zu ermitteln, lässt sich hier z. B. nachlesen, wie viele Arbeitswerte (AW) der Bezirksschornsteinfeger für Positionen wie Grundgebühr (Kehrarbeiten, Emissionsmessung, Messarbeiten), Fahrtpauschale, Kehrarbeiten je Meter etc. ansetzen darf. Der alternative Schornsteinfeger wird z. B. Angebote für Kehr- und Reinigungsarbeiten am Kamin, Prüfung von Abgaswegen und Emissionsmessungen anbieten. Hier ist anzumerken, dass ab dem Jahr 2015 alte Öl- und Gasheizkessel, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ausgetauscht werden müssen (Ausnahmen lassen sich in der Energieeinsparverordnung = EnEV 2014 nachlesen).
Mögliche „Fallstricke“ bei der Kosteneinsparung
Sich bei den Schornsteinfegerkosten 2015 rein an den Arbeitswerten für anstehende Aufgaben zu orientieren, kann von Nachteil sein. Kein alternativer Schornsteinfeger wird begeistert sein, wegen nur einer Wohneinheit anzureisen. Das wird sich in den Anfahrtskosten widerspiegeln. So könnten gerade große Wohnanlagen vom Wettbewerb profitieren. Allerdings ist sich auch der Bezirksschornsteinfeger der Konkurrenz bewusst. Fiel es z. B. früher schwer, einen gesonderten Termin zu vereinbaren, der zudem berechnet wurde, lässt sich ein individueller Ausweichtermin heute viel leichter vereinbaren. Ein weiterer Fallstick könnte in den „Zusatzleistungen“ liegen, denn der Schornsteinfeger wird nicht nur zum Energieberater, sondern darf mit dem Wegfall des Verbots für Nebentätigkeiten auch „Arbeiten rund ums Haus“ anbieten. Auch hier gilt, unbedingt mehrere Angebote einholen.
Kurz zusammengefasst:
Bevor man es sich mit dem Bezirksschornsteinfeger verscherzt, genau prüfen, ob sich die Kostenersparnis tatsächlich rechnet. Unbedingt mehrere Angebote einholen. Zur Orientierung dient das Gebührenverzeichnis der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Ebenfalls prüfen, ob der Betrieb zur Durchführung der Maßnahmen berechtigt ist (Schornsteinfegerregister). Zudem daran denken, dass man sich beim Wechsel fortan selbst um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle kümmern und sich als Voraussetzung einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid ausstellen lassen muss. Auch für „Arbeiten rund ums Haus“ alternative Angebote einholen und nicht vorschnell Aufträge vergeben.