Feuerstättenschau
Die Feuerstättenschau ist eine der vielen sicherheitsrelevanten Aufgaben des Schornsteinfegers. Nur durch regelmäßige Kontrollen kann sichergestellt werden, dass die Feuerstätten, wie zum Beispiel der Kamin oder die Heizungsanlage, auch ordnungsgemäß und sicher funktionieren. Ein besonderes Augenmerk legen Kaminfeger auf die Sicherheit, aber auch die Energieeffizienz ist bei einigen Aufgaben ein weiteres wichtiges Prüfkriterium. Bei der Feuerstättenschau handelt es sich hingegen um eine visuelle Kontrolle. Bei dieser wird geprüft, ob die Feuerungsanlage auch noch brand- und betriebssicher ist, und ob Mängel an der Anlage bestehen.
Sichtprüfungen der Feuerstättenbeschau
Im Rahmen der Feuerstättenschau werden vom zuständigen Schornsteinfeger verschiedene Sichtprüfungen durchgeführt. Zunächst werden die Abgasanlagen und Ofenrohre der Heizung auf ihre Dichtheit hin überprüft. Auch die Verbrennungsluftversorgung wird kontrolliert und es wird nach Verschleißspuren gesucht. Durch die Hitze kann zum Beispiel Korrosion gefördert werden, sodass in regelmäßigen Abständen überprüft werden sollte, ob Teile der Befeuerungsanlage von diesen oder anderen Verschleißerscheinungen betroffen sind. Denn ein Verschleiß stellt an Befeuerungsanlagen mitunter ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Zusätzlich wird bei der Kontrolle auch die Umgebung der Befeuerungsanlage genauestens begutachtet. Das ist wichtig, damit eventuell neu angebrachte Bauteile auf ihre Brennbarkeit hin überprüft werden. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Wände und Decken mit Holz verkleidet wurden oder Türen im Raum der Heizung baulich verändert wurden. Auch der Boden wird überprüft. Wurde dieser zum Beispiel rund um die Anlage der Heizung erneuert, dann muss dieser aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Ansonsten müsste vom Eigentümer des Gebäudes um die Anlage herum zum Beispiel eine entsprechende Unterlage verlegt werden, damit Sicherheitsrisiken minimiert werden können.
Zugleich kontrolliert der Schornsteinfeger, ob alle Angaben im Kehrbuch ordnungsgemäß notiert wurden. Nach der Kontrolle wird dem Eigentümer der Feuerstättenbescheid ausgestellt.
Durchführung und Kosten
Seit der Liberalisierung können Hauseigentümer ab dem Jahre 2013 auch andere Kaminfeger mit einigen sicherheitsrelevanten Aufgaben beauftragen. Allerdings zählt diese Überprüfung nicht dazu. Sie muss laut den gesetzlichen Vorgaben nach wie vor vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Die Beschauung der Feuerstätte muss demnach in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden, und zwar zweimal innerhalb von sieben Jahren. Zwischen jeder Prüfung muss eine Zeitspanne von mindestens drei Jahren liegen, sodass die Prüfung vom zuständigen Schornsteinfeger in der Regel im Abstand von jeweils 3,5 Jahren durchgeführt wird.
Die Kosten für die Überprüfung und Ausstellung des Feuerstättenbescheids sind vom Eigentümer des Gebäudes zu tragen. Die Gebühren können je nach Anzahl der Feuerstätten zwischen zwölf und 40 Euro betragen. Allerdings unterscheiden sich die Kosten in den neuen und alten Bundesländern voneinander.