Das Schornsteinfegergesetz - eine sehr genaue Berufsanweisung für Schornsteinfeger
Im Schornsteinfegergesetz war bisher genau geregelt, welche Voraussetzungen für den Beruf des Schornsteinfegers gelten. Dies beginnt bereits damit, dass konkret festgeschrieben war, welche Personen zu diesem Beruf zugelassen werden. So war es von großer Wichtigkeit, dass ein Bezirksschornsteinfegemeister von der zuständigen Behörde, in den meisten Fällen ist das ein Landratsamt oder eine Stadtgemeinde, ernannt wurde. Es ging auch darum, dass der Schornsteinfeger öffentliche Aufgaben im Sinne des Gemeinwohls wahrnimmt.
Ablösung des Schornsteinfegergesetzes durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz zum 01.01.2013
Das bisherige Schornsteinfegergesetz soll nunmehr zum 01.01.2013 durch das sogenannte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz abgelöst werden. Das heißt, dass die Änderung zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bereits im Jahre 2008 erfolgte. Bis zum 01.01.2013 gilt aber eine Übergangsregelung, die de fakto noch das alte Gesetz besehen lässt. Wichtigtse Neuheit ist, dass das sogenannte Kehrmonopol nach dem neuen Gesetz nicht mehr bestehen soll. Dies bedeutet, dass die Schornsteinfeger nicht mehr automatisch für alle Kamine innerhalb ihres Bezirks zuständig sind. Innerhalb der Branche der Schornsteinfeger tritt somit eine erhöhte Konkurrenz unter den einzelnen Betrieben ein.
Das Kehrmonopol sorgte dafür, dass sich immer der gleiche Schornsteinfegerbetrieb um die Feuerstätten innerhalb eines Haushalts kümmerte. Die Lage eines Hauses bestimmte nach dem Schornsteinfegergesetz mit seinem Kehrmonopol die jeweilige Zuständigkeit.
Dies hatte nicht nur Nachteile. Der zuständige Betrieb oder der jeweilige Handwerker kannte sich mit den Gegebenheiten eines Hauses, der Heizung und den Feuerstellen aus. Er konnte nicht selten mit Rat zur Seite stehen.
Nun kann es in der Zukunft so sein, dass ohne Kehrmonopol bestimmte Handwerker ihre Dienstleistungen günstiger anbieten wollen. Es ist dann nicht immer gewährleistet, dass die Qualität auf einem sehr hohen Niveau verbleibt. Gerade bei einem wichtigen Thema wie Heizung und Brandgefahr sollte jedoch die Qualität der Handwerksleistung sehr ausschlaggebend sein. Durch Änderungen auch im gebührenrechtlichen Bereich ist auch nicht immer gesagt, dass die Dienstleistungen nunmehr zu einem günstigeren Preis angeboten werden können. Dies dürfte sich vielmehr nach der Größe und Beschaffenheit eines Hauses richten. Es kann wohl vorsichtig gesagt werden, dass Häuser mit einer zentralen Wärmeversorgung etwas günstiger als in der Vergangenheit wegkommen könnten. Insgesamt darf die Umsetzung des eigentlich bereits eingeführten Gesetzes wohl mit einer gewissen Spannung erwartet werden.