Beratung vor dem Austausch Ihrer Heizungsanlage
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Beratung vor dem Austausch Ihrer Heizungsanlage

Welche Heizung Sie austauschen müssen und welche Förderungen Sie eventuell in Anspruch nehmen können: Der Schornsteinfeger weiß Rat

Auch in der Renovierungs- oder Umbauphase Ihrer Heizung ist Ihr Schornsteinfeger der geeignete Ansprechpartner. Denn aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er in der Lage, Sie unparteiisch und objektiv zu möglichen alternativen Gegebenheiten hinsichtlich Ihres Heizungssystems zu beraten. Gerade auf der Basis des aktuell vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Austauschs von Heizungsanlagen ist er der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihnen gewerkübergreifend geldwerte Energieeinsparpotentiale für Ihr Heizungssystem aufzuzeigen.

In ganz Deutschland steht bald der Wechsel vieler Heizungsanlagen

In gut vier Monaten, nämlich bis zum Ende des Jahres, müssen viele Heizungen deutschlandweit gegen moderne Anlagen ausgetauscht werden, denn sonst drohen empfindliche Bußgelder. Die Begründung für den Austausch liegt in der Tatsache, dass alte Technik nicht nur viel zu viel Energie verbraucht, sondern auch das Klima belastet, was besonders für Heizsysteme zutrifft.

Daher hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung des sogenannten "Kyoto-Protokolls" verpflichtet, einen flächendeckenden Austausch veralteter Heizungsanlagen vorzunehmen. Diese Folgen treffen nun hunderttausende von Hausbesitzern, da sie alle ihr Heizungssystem austauschen müssen. Im Zuge einer solchen Maßnahme können Ihnen im Handumdrehen Kosten von mehr als 10.000 Euro entstehen.

Welche Anlagen sind von dem Austausch betroffen?

Sogenannte Konstant-Temperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgewechselt werden, wobei das Baujahr des Wärmetauschers entscheidend ist. Aktuell handelt es sich um das Baujahr des Jahres 1987. Hingegen gilt die Pflicht zum Wechsel für alte Niedrig- sowie Brennwert-Temperaturkessel nicht, da diese Geräte lediglich zur Erzeugung von Warmwasser dienen.

Natürlich gelten auch auf diesem Gebiet folgende Ausnahmen von dieser Regelung:


  • Alle Personen, die bereits vor dem 1. Februar 2002 ein eigenes Ein- und Zweifamilienhaus bewohnten

  • Für Systeme in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung, die 400 Kilowatt übersteigt

  • Für Anlagen, die eine Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt haben

  • Wenn der Wechsel unwirtschaftlich ist. Das ist beispielsweise immer dann der Fall, wenn bei einem Haus ein Abriss ansteht, oder dieses während der Heizperiode lediglich sporadisch genutzt wird



Eine besondere Bestimmung gilt außerdem für alle Personen, die eine Immobilie kaufen, da sie zum Ersatz austauschpflichtiger Kessel zwei Jahre Zeit haben. Sollten Sie nicht wissen, wie alt Ihr Kessel ist, dann verschafft Ihnen ein Blick auf das Typenschild des Kessels oder in das Protokoll Ihres Schornsteinfegers Klarheit, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht.

Unser Tipp: Bitte beachten Sie die Einhaltung der gesetzlichen Frist, da Ihnen sonst die Zahlung hoher Bußgelder droht!

Bei dem Austausch müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen

Sollten Sie beispielsweise Besitzer eines Zweifamilienhauses sein, dann ist ein Gas-Brennwertkessel plus der nötigen Kamin-Umrüstung ab ungefähr 5.000 Euro zu haben, wobei Öl-Geräte etwas teurer sind. Hinzu kommt noch der Einbau, den Sie, wegen der Notwendigkeit der Beachtung vieler Vorschriften, auf jedem Fall einem Fachmann überlassen sollten. Auch können Fehler bei der Installation die Heizleistung und ebenso die Effizienz des Systems reduzieren.

Unser Tipp: Ratsam ist es, wenn Sie sich im Vorfeld von Ihrem Schornsteinfeger beraten lassen und mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, um so das günstigste nutzen zu können.

Auf welche Förderungen könnten Sie gegebenenfalls zurückgreifen?

Sowohl das "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (BAFA) als auch die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützen Sie mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten bei Ihrem Modernisierungsvorhaben. Allerdings können Sie in der Regel nur bei einem der beiden Einrichtungen eine Förderung beantragen. Wenn jedoch der Heizungsaustausch im Rahmen eines Umbaus zum KfW-Effizienzhaus erfolgt, dann haben Sie die Möglichkeit, Förderungen bei beiden Institutionen zu beantragen.