Heizkessel-Check
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Heizkessel-Check

Neue Energiesparverordnung: Heizkessel-Check ist erforderlich

Am 1. Mai ist die neue Energiesparverordnung - kurz EnEV 2014 - in Kraft getreten. Beschlossen wurde diese Gesetzesänderung bereits im Oktober 2013. Der Grund dafür: Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen die EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude in nationales Recht umsetzen. Das Ziel sind langfristig erhebliche Energieeinsparungen. Nach der europäischen Gesetzgebung sind Neubauten ab 2020 nur noch in Form von Nullenergie- oder Passivhäusern erlaubt, bestehende Immobilien sollen außerdem energetisch saniert werden. Die Bundesregierung geht sogar noch einen Schritt weiter und sieht die Energieeinsparverordnung als zentralen Baustein der Energiepolitik. Die politische Zielsetzung lautet, bis 2050 den Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung um 80 Prozent abzusenken. Ein besonderes Augenmerk legt die Gesetzesnovelle deshalb auch auf Heizungsanlagen, die teilweise ausgetauscht werden müssen.


Wer ist von der Novelle betroffen?

Am offensichtlichsten sind Bauherren betroffen, die einen Neubau planen oder ein bestehendes Gebäude sanieren wollen. Sie müssen bereits jetzt an Auflagen denken und diese berücksichtigen, die erst ab 1. Januar 2016 greifen. Indirekt sind aber auch Bürger von der EnEV 2014 betroffen, die keine Immobilie besitzen. Denn nunmehr sind Immobilienbesitzer dazu verpflichtet, den Energie-Effizienz-Standard bereits nennen, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus zum Verkauf oder zur Miete ausschreiben. Der Ausweis muss außerdem bei der Besichtigung der Immobilie vorgezeigt werden und nicht erst, wenn der Interessent danach fragt. Sofern beispielsweise ein Mietvertrag zustande kommt, muss der Mieter zumindest eine Kopie des originalen Energieausweises erhalten.

Diese Verpflichtung macht für die Interessenten durchaus Sinn, weil sie aus dem Energieausweis ersehen können, wie hoch die Heizkosten für sie ausfallen dürften. Schlechte Energiewerte deuten auf einen hohen Verbrauch und somit hohe Kosten hin, egal welchen Grund die schlechten energetischen Werte haben.


Die neuen Effizienzklassen

Hausbesitzer, die noch keinen Energieausweis besitzen, können diesen bei einem qualifizierten Aussteller beantragen. Hierbei helfen Ingenieur- und Handwerkskammern oder Architekturbüros wenden. Die neuen Ausweise unterscheiden sich allerdings von den alten, weil es neue Energieeffizienzklassen gibt. Eingeteilt werden Immobilien nun in die Klassen "A+" bis "H". Die Energieklassen "A" und "B" entsprechen energetisch dem Standard von Neubauten.


Wichtig: die Heizkessel überprüfen

Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1984 eingebaut wurden, müssen bereits in 2014 durch eine neue Heizungsanlage ersetzt werden. Heizungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut wurden, müssen nach einer Betriebsdauer von maximal 30 Jahren durch ein neues Modell ersetzt werden. Grundsätzlich betrifft das Konstanttemperaturkessel sowie Standardkessel. Der Grund: Diese Kessel heizen mit einer konstanten Temperatur. Sie besitzen keinen Mechanismus, welcher die Heizleistung dem tatsächlichen Bedarf oder der Außentemperatur anpasst. Die logische Folge ist, dass diese Heizkessel im Jahresschnitt einen sehr hohen Brennstoffverbrauch haben.

Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regel gelten für Brennwertkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad besitzen, für Niedrigtemperaturkessel sowie für Heizungsanlagen, die eine Nennleistung von weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt besitzen. Vor allem die Besitzer von älteren Heizungsanlagen sollten sich deshalb fachkundig über den aktuellen Zustand ihrer Heizung beraten lassen. Unter Umständen kann es sich nämlich lohnen, die Heizungsanlage zu ersetzen, auch wenn das von den gesetzlichen Vorgaben her noch nicht erforderlich wäre. Dank zinsgünstiger Darlehen und staatlicher Zuschüsse haben sich die Kosten für die neue Heizung und weitere Energiesparmaßnahmen durch die niedrigeren Heizkosten bald amortisiert.