Welche Messintervalle sind bei der Heizung vorgeschrieben?
Was die notwendigen Messintervalle bei Heizungsanlagen angeht, so müssen die Bestimmungen der Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung
(Bundes-KÜO) beachtet werden. Während die Gas- und Ölbefeuerungsanlagen, also Gas- und Ölheizungen, nach der BimSchV nur alle 2-5 Jahre (je nach Art und Alter der Anlage) zu kontrollieren sind, ist im Zuge der Bundes-KÜO oftmals eine jährliche Kontrolle der Heizung vorgesehen. Allerdings können die Intervalle auch größer sein, wobei es dann auf die genaue Art der Heizungsanlage ankommt. So müssen eine Ölheizung in Form einer Überdruck-Abgasanlage oder eine Gasfeuerungsanlage mit einer Überdruck-Abgasanlage zum Beispiel nur alle zwei Jahre kontrolliert werden.