Schornsteinfeger 2014 - Was hat sich seit dem Fall des Kehrmonopols verändert?
Seit dem 1. Januar 2013 besteht freie Schornsteinfegerwahl für alle Hauseigentümer. Das zuvor geltende Schornsteinfeger-Monopol wurde durch das Schornsteinfeger-Handwerkgesetz (SchfHwG) aufgehoben, um den Anforderungen der innerhalb der Europäischen Union geltenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gerecht zu werden.
Was hat sich seit dem Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols Anfang 2013 geändert?
Bislang wurden die Bezirksschornsteinfeger öffentlich bestellt. Nunmehr erfolgt die Vergabe der Kehrbezirke auf sieben Jahre befristet an „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“. In einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren werden Bewerber gemäß § 9 Absatz 4 SchfHwG „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ ausgewählt. Ein bevollmächtigter Schornsteinfeger erhält die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegten Schornsteinfegerkosten.
Ein bevollmächtigter Schornsteinfeger kontrolliert künftig in seinem Kehrbezirk durch Führung eines „Kehrbuches“, ob die in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthaltenen Verpflichtungen zur Kehrung überprüfungspflichtiger Anlagen von den Hauseigentümern eingehalten werden. Ein bevollmächtigter Schornsteinfeger übernimmt u. a. die Ausstellung eines Feuerstättenbescheides beispielsweise für einen Kamin, die (zweimal in sieben Jahren durchzuführende) Feuerstättenschau und die Abnahme neuer Feuerungsanlagen. Damit zählen etwa 20 Prozent der bisher von den Schornsteinfegern wahrgenommenen Tätigkeiten weiterhin zu den hoheitlichen Pflichtaufgaben. Zudem führt ein bevollmächtigter Schornsteinfeger das sog. „Kehrbuch“, das der Kontrolle der durchgeführten Schornsteinfegerarbeiten dient.
Welche Tätigkeiten dürfen freie Schornsteinfeger ab Anfang 2013 ausführen?
Der überwiegende Teil der Schornsteinfegertätigkeiten unterliegt ab Anfang 2013 dem freien Wettbewerb: Hauseigentümer können die Schornsteinfegerkosten z. B. für die Prüfung von Abgaswegen, Kehr- und Reinigungsarbeiten an einem Kamin und Emissionsmessungen mit einem Schornsteinfeger ihrer Wahl frei aushandeln. Zusätzliche Einnahmechancen wurden den Schornsteinfegern durch die Möglichkeit der Energieberatung auch zu einem Kamin eröffnet. Außerdem ist das für Bezirksschornsteinfeger früher geltende Verbot von Nebentätigkeiten weggefallen, so dass ein Kaminkehrer nunmehr zusätzlich Aufgaben „rund ums Haus“ wahrnehmen darf. Auch klimatechnische, Sanitär- und Heizungsbetriebe dürfen nach fachlicher Weiterbildung und Absolvierung einer Prüfung künftig Aufgaben als Schornsteinfeger übernehmen.
Wie hat sich der Wegfall des Schornsteinfeger-Monopols bisher ausgewirkt?
Seit Anfang 2013 wird eine nur schleppende Nutzung der gesetzlich eröffneten Spielräume für einen freien Wettbewerb beobachtet. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks stellt fest, dass der Wettbewerb nicht in Schwung komme. Offenbar wechselten nur sehr wenige Verbraucher ihren Schornsteinfeger. Vielfach wird davon ausgegangen, dass über 90 Prozent der Hauseigentümer ihrem bisherigen Kaminkehrer dauerhaft die Treue halten. Die Preise für Schornsteinfegerleistungen orientieren sich im Wesentlichen an den bisher gültigen Tarifen.
Die Ursachen des schleppenden Wettbewerbs
- Als eine Ursache der geringen Nutzung der neuen Wettbewerbsmöglichkeiten wird die für die Wohnungseigentümer zu komplizierte Regelung für einen Wechsel des Schornsteinfegers genannt. Voraussetzung für einen Schornsteinfegerwechsel ist zunächst ein vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellter Feuerstättenbescheid, der die erforderlichen Kehr- und Überprüfungsarbeiten sowie die Prüfungsintervalle aufführt und die Grundlage für ein Angebot des neuen Schornsteinfegers darstellt.
- Zudem muss der Hauseigentümer bei einem Wechsel seines Schornsteinfegers Formblätter über die durchgeführten Arbeiten beispielsweise an einem Kamin ausfüllen und an den „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister“ senden.
- Seit Anfang 2013 müssen sich Hauseigentümer selbst um die Einhaltung ihren Wartungspflichten kümmern, während früher der Bezirksschornsteinfeger informierte und Termine setzen. Kommen Hauseigentümer ihren Wartungspflichten nicht nach, so drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro. Daher schließen viele Verbraucher Wartungsverträge mit ihren bisherigen Schornsteinfegern ab, die auch diese Hauseigentümer-Pflichten abdecken und bleiben ihrem Kaminkehrer somit verbunden.
- Teilweise ist es für Hauseigentümer schwierig, ein alternatives Schornsteinfegerangebot zu erhalten. Zwar führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine leicht einsehbare Datei, in der (allerdings nicht vollständig) die zu Schornsteinfeger-Tätigkeiten Berechtigten aufgeführt sind. Diese Datei ist vielen Hauseigentümern jedoch nicht bekannt. Zudem sind alternative Schornsteinfegerangebote zwar in größeren Städten, kaum aber auf dem Land verfügbar.
- Freie Schornsteinfegermeister machen sich kaum selbständig: Beispielsweise stieg die Anzahl der Schornsteinfegerbetriebe in Bayern im ersten Halbjahr 2013 nur um 8 auf 1.442. Das bayerische Wirtschaftsministerium bewertet zwar die Möglichkeit positiv, unter Anbietern zu wählen. „Theoretisch“ bestehe Wettbewerb, doch habe sich für den Kunden praktisch nichts geändert.
- Auch scheinen die bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister im wohlverstandenen gegenseitigen Interesse nicht sehr am „Wildern in fremden Revieren“ interessiert zu sein, sodass sie außerhalb ihres Bezirks keine besonderen Akquisitionstätigkeiten unternehmen. Nachdem der Verdacht aufkam, dass Schornsteinfegermeister wettbewerbswidrig die Schornsteinfegerkosten untereinander absprechen, kam es in Nordrhein-Westfalen zu Durchsuchungen mehrerer Schornsteinfegerbüros.
Wie kann der Wettbewerb belebt werden?
Zwar ist es für eine abschließende Bewertung der neuen gesetzlichen Regelungen wohl noch zu früh. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch nebeneinander agierende bevollmächtigte und freie Schornsteinfeger fördert den Wettbewerb jedenfalls nicht. Auch eine ausreichende Markttransparenz scheint trotz BAFA-Datei nicht gegeben. Hauseigentümer sind über die Möglichkeiten einer Kosteneinsparung offenbar nicht ausreichend informiert: Einige freie Kaminkehrer versprechen Kosteneinsparungen von bis zu 30 Prozent. Informationen, die den Marktüberblick der Verbraucher über Schornsteinfegerkosten erweitern und damit bisherige Besitzstände antasten könnten, werden kaum von den in den Kehrbezirken etablierten Schornsteinfegern ausgehen. Daher erscheint eine ggf. gesetzlich veranlasste Aufklärung der Hauseigentümer sinnvoll, um den Wettbewerb im Schornsteinfegermarkt zu beleben.