Schornsteinfeger - Ein Rückblick
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Schornsteinfeger - Ein Rückblick

Schornsteinfeger - Ein Rückblick


Seit dem Jahr 2013 können Sie den Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen


Auf Druck der Europäischen Union wurde das Schornsteinfeger- Handwerksgesetz, kurz "SchFHwG", geändert. Seit dem 1. Januar 2013 in Kraft, sollte es die Arbeitsweise der Schornsteinfeger liberalisieren. Dies hört sich erst einmal gut an, bringt jedoch für die betreffenden Bürger auch mehr Pflichten und Verantwortung mit sich. Der Gesetzgeber wollte durch diese Änderung mehr Wettbewerb erreichen, dennoch besteht nach wie vor das Monopol des Bezirksschornsteinfegers in bestimmten Bereichen. So bleibt für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie bei zum Beispiel bei Bauabnahmen oder bei der Feuerstättenbeschau, auch weiterhin der Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus zuständig.


Worauf Sie bei einem Wechsel Ihres Schornsteinfegers achten sollten


Während früher der Schornsteinfeger jedem Eigentümer einer Immobilie von seinem zuständigen Bezirk zugeteilt wurde, dürfen Sie nun entscheiden, wer Ihren Kamin reinigen darf. Aber die Feuerstättenbeschau, bei der Ihr Kamin ausgiebig untersucht wird, ist nach wie vor Aufgabe Ihres Bezirksschornsteinfegers. Alle dreieinhalb Jahre bekommen Sie, als Hauseigentümer Besuch von dem zuständigen "Glücksbringer", der Kontrollen hinsichtlich der Brandsicherheit vor nimmt und das sogenannte "Kehrbuch" führt. Nun haben Sie aber die Wahl, welcher Schornsteinfeger bei Ihnen die handwerklichen Tätigkeiten ausführt. Denn seit der Einführung des neuen Gesetzes kann jetzt jeder handwerkliche Betrieb mit dementsprechenden Qualifikationen und jeder Kaminkehrer, der die Zulassung besitzt, Reinigungen und andere Arbeiten, beispielsweise an dem Schornstein Ihres Hauses, durchführen. Sofern Sie also den Wechsel Ihres Schornsteinfegers erwägen, ist es ratsam, darauf zu achten, dass dieser sowohl bei der Handwerkskammer als auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist. Sollte dies der Fall sein, handelt es sich um einen qualifizierten Kaminkehrer. Auch müssen Sie auf die Fälligkeit der Termine achten, da Sie nach dem neuen Gesetz für ihre Überwachung verantwortlich sind und fristgemäß die Wartung und Reinigung in Auftrag geben müssen.


Auch ist es empfehlenswert, wenn Sie die Kosten im Vorfeld vergleichen, denn einige freie Kaminfeger sind günstiger als andere und arbeiten sogar teilweise am Wochenende.


Entscheiden sich viele Personen für einen Wechsel?


In Fachkreisen wird bezweifelt, ob dieses neue Gesetz auch wirklich für eine Belebung des Wettbewerbs gesorgt hat, denn die wenigsten Eigentümer eines Hauses haben sich seit der Änderung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes für einen solchen Wechsel entschieden. So schätzt der Zentral- Innungsverband der Schornsteinfeger (ZIV), dass sich lediglich nur ungefähr fünf Prozent der Personen, die es betrifft, ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen. Vermutungen legen nahe, dass aufgrund des Gesetzes wenig Interesse an einem solchen Wechsel besteht, weil die Tätigkeiten ohnehin ausgeführt werden müssen.


Ausblick


Ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelungen hat sich aktuell gezeigt, dass der diesbezügliche Markt nicht zu dem gewünschten Aufwärtstrend geführt hat, da weiterhin wenige Verbrauchen gezielt nach einem solchen Dienstleister Ausschau halten. Denn nicht nur, dass sich die Preise im Zuge der Wahlfreiheit leicht erhöht haben, erscheinen auch der Mehrzahl der Personen die neuen Gesetzesvorgaben zu kompliziert. Darüber hinaus ist Einigen nicht bekannt, wie sie geeignete Schornsteinfeger finden können. Generell sollten Sie sich jedoch, ungeachtet einiger negativer Berichte in der Presse, nicht verunsichern lassen und aktiv nach einem geeigneten Schornsteinfeger Ausschau halten, der Ihnen ein faires Preis- Leistungs - Verhältnis bietet.