Aufgaben des Kaminfeger und Kosten ab 2013
Der Kaminfeger, oftmals auch als Schornsteinfeger bezeichnet, ist für die Sicherheit des Kamins zuständig. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Erstabnahme nach Errichtung eines neuen Kamins und die Abnahme bei Änderungen an der Feuerstelle. Auch der Feuerstättenbescheid wird von diesen Fachleuten durchgeführt sowie zweimal innerhalb von sieben Jahren die sogenannte Feuerstättenschau. Zudem führt der Kaminfeger auch Schornsteinfegearbeiten durch und übernimmt die regelmäßige Kontrolle der der Abgaswerte der Feuerungsanlage, wie zum Beispiel der Öl- und Gasheizung. Seit dem Jahre 2010 werden von diesen Fachleuten für Kaminanlagen auch Messungen an gasbetriebenen Durchlauferhitzern durchgeführt.
Kaminfeger übernehmen sicherheitsrelevante Arbeiten
Zu den Aufgaben des Schornsteinfegers zählen nicht nur das Fegen und Säubern des Kamins, sondern auch viele weitere sicherheitsrelevante Aufgaben. Viele Aufgaben wurden vom Gesetzgeber vergeben und unterliegen demnach auch gesetzlichen Richtlinien. Die Reinigung des Schornsteins ist aber noch immer ein wichtiger Aufgabenbereich. Durch die Reinigung bleibt im Inneren des Schornsteins immer noch genug Platz, damit Gase ungehindert nach außen geleitet werden können. Verstopfungen können den Betrieb der Feuerungsanlage beeinflussen, sodass Abgase in den Heizungsraum gelangen. Zudem kann sich Ruß im Inneren des Kamins auch entzünden. Verstopfungen können zum Beispiel durch Laub, Wespennester oder auch durch altersbedingte Schäden entstehen.
Aufgabe der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger
Bis zum Jahre 2010 legte jedes Bundesland für sich die gesetzlichen Richtlinien fest. Seit dem 1. Januar 2010 werden die Aufgaben einheitlich in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Laut den gesetzlichen Regelungen ist ein festgelegter Bezirksschornsteinfegermeister für die Erfüllung der Aufgaben zuständig. Andere Schornsteinfeger durften bisher nicht beauftragt werden. Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Eigentümer jedoch frei wählen. Mit der Aufgabe der Monopolstellung der Bezirksschornsteinfegermeister wurden die gesetzlichen Regelungen zur Überprüfung jedoch nicht verändert. Zudem übernehmen die Bezirksschornsteinfeger auch mit Liberalisierung des Marktes einen Teil der Aufgaben weiter, beispielsweise die Feuerstättenschau und die Abnahme neuer Feuerstätten. Bei anderen Aufgaben haben Verbraucher hingegen die Wahl. Durch die bisherige Monopolstellung gab es keinen Wettbewerb, denn die Kosten richteten sich lediglich nach den Aufgaben. Aber dem Jahre 2013 können sich Eigentümer jedoch auch nach kostengünstigeren Fachleuten umschauen.
Alte und neue Gebührenberechnung
Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger wurden nach festgelegten Gebühren und Zeiten abgerechnet. Der Berechnung der Leistungen wurden Arbeitswerte in Höhe von 1,01 Euro in den alten Bundesländern und 0,92 Euro in den neuen Bundesländern zugrunde gelegt. Diese Arbeitswerte entsprechen den Wert je Arbeitsminute. Für jede Feuerstättenbeschau durften Kaminfeger Kosten für 11,7 Arbeitsminuten ansetzen. Gebühren und festgelegte Zeiten für hoheitliche Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger wird es auch mit den Neuregelungen ab dem Jahre 2013 noch geben, jedoch sollen die Gebühren und Arbeitszeiten auf einen Arbeitswert von 1,05 Euro und eine Arbeitszeit von 17,4 Minuten angehoben werden. Kaminfeger kosten die Eigentümer ab dem Jahre 2013 somit mehr Geld. Gebühren für andere Arbeiten unterliegen hingegen keinen gesetzlichen Regelungen.
Aber nicht nur die Kosten für die Dienstleistungen ändern sich für Eigentümer, sondern auch das Serviceangebot kann sich durch den Wettbewerb verbessern. Bisher war es üblich, dass der Kaminkehrer selbst die Termine zur Überprüfung der Immobilien festlegte. Mit dem Wettbewerb können auch kundenfreundliche Wunschtermine vereinbart werden, ohne dass dafür die Kosten in hohem Maße ansteigen.