Wie häufig kommt der Kaminkehrer
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Wie häufig kommt der Kaminkehrer

Der Kaminkehrer kommt! Zu selten oder zu oft?

Die Frage, wie oft der Kaminkehrer vor der Tür stehen muss oder soll, ist in der „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“ (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) geregelt. Darüber hinaus sind auch das „Schornsteinfeger-Handwerksgesetz“ (SchfHwG) sowie die „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (1. BImSchV) dafür ausschlaggebend. Der genaue Rhythmus ist abhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe und von der Intensität der Benutzung von Anlage und Schornstein.

Feste Brennstoffe

Bei Feuerstätten und Heizungsanlagen, die mit festen Brennstoffen arbeiten, sollte der Kaminkehrer dreimal pro Jahr Kehr- und Reinigungsmaßnahmen durchführen. Allerdings können diese Abstände entsprechend der Nutzung variieren. So genügt bei seltener Nutzung eine jährliche Reinigung, während es bei ganzjähriger intensiver Nutzung auch vier Termine im Jahr sein können. Die eigentliche Wartung von Anlage und Schornstein durch den Kaminkehrer sollte – unabhängig von der Benutzung – einmal pro Jahr erfolgen. Allerdings sind hierbei auch die individuellen Vorgaben der einzelnen Bundesländer relevant, die in der „Verordnung über die Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten“ festgehalten sind.

Flüssige Brennstoffe

Die Intervalle bezüglich der Reinigungs- und Kehrarbeiten bei Heizungsanlagen, die mit flüssigen Brennstoffen befeuert werden, orientieren sich an den Vorgaben für feste Brennstoffe. Auch hier ist der Kaminfeger – abhängig von der Nutzungshäufigkeit – einmal bis dreimal pro Jahr gefordert. In der Regel sind derartige Anlagen auch einmal pro Jahr zu warten, aber keine Regel ohne Ausnahme. So genügt bei Anlagen nach DIN 51603 (raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätten an einer Abgasanlage für Überdruck sowie raumluftunabhängige Feuerstätten, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden) ein Wartungsintervall von zwei Jahren. Handelt es sich um eine neue Heizungsanlage, die sich regelmäßig selber kalibriert oder um fest installierte Notstromaggregate, genügt sogar ein Wartungsrhythmus von drei Jahren für Schornstein und Heizungsanlage.

Gasförmige Brennstoffe

Da sich bei diesen Anlagen und Schornsteinen relativ wenige Schadstoffe ablagern, ist ein fester Rhythmus für Kehrarbeiten hier nicht zwingend vorgeschrieben. Sollte die Frau bzw. der Mann mit dem Zylinder im Verlauf der jährlichen Wartungsarbeiten aber Handlungsbedarf erkennen, kann eine Reinigung individuell veranlasst und durchgeführt werden. Auch hier sind aber Ausnahmen vom Jahresintervall vorgesehen. Feuerstätten und Anlagen, die abhängig von der Raumluft arbeiten, müssen einmal pro Jahr und raumluftunabhängige Anlagen alle zwei Jahre gewartet werden. Auch für Wärmepumpen, stationäre Notstromgeräte und Heizungen mit Brennstoffzellen gilt der Zwei-Jahres-Rhythmus. Moderne Anlagen, die ihre Verbrennung selbstständig überwachen und optimieren, sind mit Intervallen von drei Jahren dagegen relativ pflegeleicht.

Fazit

Die Häufigkeit für den Besuch des Kaminkehrers hält sich also – selbst bei drei Terminen im Jahr bei festen Brennstoffen – in Grenzen. Als Verbraucher sollte man sich dabei immer auch vor Augen halten, dass jeder Besuch der eigenen Sicherheit dient. Außerdem kann man einen schwarzen Glücksbringer doch nicht oft genug im Haus haben.