Energetische Gebäudesanierung
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Energetische Gebäudesanierung

Energetische Gebäudesanierung: Unterstützung durch den Aktionsplan Energieeffizienz der Bundesregierung

Vierzig Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen in Deutschland auf die Gebäudeheizung und Gebäudelüftung sowie die Warmwasserbereitung. Eine energetische Gebäudesanierung minimiert den Energieverbrauch und entlastet die Umwelt. Die Bundesregierung stellte am 3. Dezember 2014 den "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (NAPE) vor, der auch Maßnahmen zur verstärkten Förderung der energetischen Gebäudesanierung enthält.

Welche Maßnahmen versprechen bei einer energetischen Gebäudesanierung den größten Erfolg?
Wie viel Energie sich einsparen lässt, hängt wesentlich von der Art der Immobilie (z. B. freistehendes Einfamilienhaus, Reihenmittelhaus und Reihenendhaus bzw. Doppelhaushälfte) und bei Bestandsgebäuden nicht zuletzt vom Alter eines Gebäudes ab.

Einbau einer modernen Heizungsanlage
Der größte Einspareffekt wird regelmäßig durch den Einbau einer energieeffizienten Heizungsanlage erzielt, die sich auch am schnellsten (in zwei bis 7,5 Jahren) amortisiert. Je nach Gebäudetyp und Gebäudealter lassen sich durch den Einbau einer Heizungsanlage zwischen 35 und teilweise über 55 Prozent des durchschnittlichen Gesamteinsparungspotenzials realisieren.
Dämmung der Außenwände



Den zweitgrößten Energieeinspareffekt erzielen Sie gewöhnlich durch eine Dämmung der Außenwände mit einem Wärmeverbundsystem. Der Anteil an der möglichen Gesamteinsparung beträgt zwischen 14 und 36 Prozent. Eine Investition in die Dämmung der Außenwände rechnet sich nach ungefähr 6 bis 13 Jahren.

Dämmung der Kellerdecke
Die Dämmung der Kellerdecke erbringt je nach Gebäudetyp zwischen 6 und 22 Prozent des Einsparpotenzials. Investitionen in die Kellerdecken-Dämmung amortisieren sich nach etwa 15 bis 22 Jahren.

Energetische Dachsanierung
Kosten und energetische Wirkung einer Dachsanierung hängen maßgeblich von der Dachkonstruktion (z. B. Flachdach oder Giebeldach) ab. Der Anteil an der Energieeinsparung durch energetische Sanierung eines Daches kann 15 bis 20 Prozent des Gesamteinsparpotenzials erreichen.

Zweifachverglasung von Fenstern
Die Zweifachverglasung von Fenstern ist die gewöhnlich mit Abstand teuerste aller Maßnahmen einer energetischen Vollsanierung, trägt jedoch zur Energieeffizienz gewöhnlich nur mit einem Anteil von 4 bis 9 Prozent bei und amortisiert sich zumeist erst nach 40 bis 90 Jahren.



Weitere Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
Zu einer energetischen Gebäudesanierung gehören außerdem Maßnahmen wie

  • die Dämmung der Keller-Außenwände („Perimeterdämmung“),

  • der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und

  • die Errichtung von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.



Energetische Gebäudesanierung: Was wird vom Staat aktuell und in Zukunft gefördert?
Schon seit etlichen Jahren fördert der Staat Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Mit dem von der Bundesregierung Anfang Dezember 2014 vorgestellten Maßnahmenkatalog wird diese Förderung erweitert. Hintergrund des „Nationalen Aktionsplanes Energieeffizienz“ (NAPE) ist die Befürchtung, dass Deutschland die festgelegten CO2-Klimaziele ohne die Einleitung zusätzlicher Maßnahmen nicht erreichen wird. Während Bundesumweltministerin Barbara Hendricks die Stilllegung alter Kohlekraftwerke bevorzugt, setzt Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel auf eine verbesserte Energieeffizienz.

Verstärkte Förderung der Energieberatung
Eine Energieberatung zeigt privaten Haushalten und Wohnungseigentümergemeinschaften auf, wie sie Energiekosten einsparen können.

  • Ab dem 1. März 2015 werden die Kosten von Energieberatungen mit 60 Prozent (bisher 50 Prozent) gefördert.

  • Der Förderhöchstbetrag beträgt künftig bei Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro (bisher 400 Euro) und für Immobilien ab drei Wohneinheiten sogar 1.100 Euro.

  • Energieberater einer Wohnungseigentümergesellschaft erhalten künftig wegen des erhöhten Aufwands einer Beratung zusätzlich 500 Euro.

  • Außerdem können Hausbesitzer ab 2015 wählen, ob sie eine Beratung für eine Komplettsanierung für ein sogenanntes „KfW-Effizienzhaus“ oder für (im Rahmen eines Stufenplans aufeinander abgestimmte) Einzelmaßnahmen erhalten wollen.




  • Was ist ein „KfW-Effizienzhaus“?
    Das „KfW-Effizienzhaus“ bezeichnet einen Energieeffizienz-Standard, der von einer Immobilie erfüllt werden muss, damit die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Rahmen verschiedener Förderprogramme Fördermittel gewährt. Ein „KfW-Effizienzhaus 100“ beispielsweise entspricht exakt den Anforderungen, die die Energieeinsparverordnung (EnEV) an ein Gebäude stellt. Dagegen übertrifft ein „KfW-Effizienzhaus 40“ die EnEV-Anforderungen um 60 Prozent.

    Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen
    Mit dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ werden die einkommensunabhängigen KfW-Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ finanziert.

    Voraussichtliche Veränderungen ab 2015 (Abstimmung zwischen Bund und Bundesländern noch erforderlich):
    · Erhöhung der Fördermittel auf jährlich 2 Milliarden Euro (200 Millionen Euro mehr als bisher) zur Unterstützung energetischer Sanierungsmaßnahmen
    · Förderung sowohl einer Gesamtsanierung als auch von Einzelmaßnahmen
    Voraussetzungen einer Förderung ist lediglich eine gesteigerte Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung.

    “Förderkredit Energieeffizient Bauen“ (KfW-Programm 153)
    · Förderkredit für das Bauen oder den Ersterwerb eines Kfz-Effizienzhauses (oder eines entsprechenden Passivhauses) bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
    · Kreditlaufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
    · verbilligter Kreditzinssatz für die ersten zehn Laufzeitjahre (derzeit effektiver Jahreszins: 1 Prozent p. a.)
    · Tilgungszuschuss möglich (KfW-Effizienzhaus 40: Tilgungszuschuss bis 10 Prozent der Darlehens, maximal 5.000 Euro je Wohneinheit; KfW-Effizienzhaus 55: bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit; kein Tilgungszuschuss ab KfW-Effizienzhaus 75)

    “Förderkredit Energieeffizient Sanieren“ (KfW-Programm 151/152)
    · Förderung energetischer Sanierungen für Wohngebäude, für die der Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde
    · Kfz-Effizienzhaus-Förderung: 75.000 Euro je Wohneinheit
    · Einzelmaßnahmen-Förderung: 50.000 Euro je Wohneinheit
    · Tilgungszuschuss möglich zwischen 17,5 Prozent der Darlehenssumme/maximal 13.125 Euro je Wohneinheit (KfW-Effizienzhaus 55) und 2,5 Prozent/maximal 1.875 Euro/Wohneinheit (KfW-Effizienzhaus 115 und KfW Denkmal)

    „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW-Programm 430)
    Als Alternative zum KfW-Programm 153 kann auch das KfW-Programm 430 („Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“) gewählt werden:
    · 18.750 Euro Zuschuss je Wohneinheit
    · KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen

    Neues Förderprogramm für Gewerbegebäude
    Im Laufe des Jahres 2015 soll ein neues Förderprogramm zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gewerbegebäuden eingeführt werden.

    KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“
    Kommunen steht seit 2011 das KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ zur Verfügung, das eine 65-prozentige Bezuschussung von Stadtteil-Konzepten zur energetischen Sanierung ermöglicht.