Das neue Energielabel für Heizkessel wurde am 1. Januar 2016 eingeführt
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Das neue Energielabel für Heizkessel wurde am 1. Januar 2016 eingeführt

Fußend auf der ErP- Richtlinie ("Energy related Products-Directive") existiert ab September 2015 das sogenannte "Energielabel" für viele Heizkessel. Im August 2015 beschloss das Bundekabinett, dass diese Label auch im Bestandsbau ab Januar 2016 anzubringen sind, das heißt, dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Apparaturen gelten, die älter als 15 Jahre alt sind. Ab dem 1. Januar 2016 wurden diese Schritt für Schritt mit dem neuen Effizienzlabel versehen. Nach den Aussagen des Bundesministers Gabriel sei der Grund für diese Regelung der Tatsache geschuldet, dass im Bereich der Gebäude knapp 40 Prozent des gesamten Energie- Reservoirs in Deutschland verbraucht werde, wobei der größte Teil auf die Beheizung von Immobilien entfalle. Daher sei hier der Bedarf nach einer Steigerung der Energieeffizienz und damit der Energieeinsparung besonders geboten.

Was bedeuten die neuen Regelungen für Sie, als Heizungsbesitzer?


Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung auch erreichen, dass Sie sich über die Effizienz Ihrer Heizung, die Energieförderung (beispielsweise über die KfW) und über die Energieberatungsangebote informieren können. Dieses Label hat das Ziel, die Austauschrate alter Heizapparaturen zu erhöhen und Ihnen, als Betroffener, eine Anregung zu Energieeinsparung zu vermitteln. Seit dem Jahr 2016 sind sowohl Energieberater, Heizungsinstallateure als auch Schornsteinfeger dazu berechtigt, ein solches Etikett zu befestigen. Ab 2017 ist es sogar die Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, diese anzubringen. Die Dienstleistung des Aufklebens eines solchen Labels ist für Sie, als Betreiber einer Altanlage, übrigens kostenlos!


Welche Unterstützung in diesem Bereich können Sie von Ihrem Schornsteinfeger erhalten?


Die Schornsteinfeger gelten als Sicherheits- Energie- und Umweltexperten. So sind sie geradezu prädestiniert, Ihnen auch in allen Fragen rund um das Thema "Energieeffizienz" zur Seite zu stehen. Sie sind gemäß § 16 Abs.1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) berechtigt, dieses Label an Ihrem Heizkessel anzubringen. So gibt es eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtete HeizLabel App, die sowohl auf IOS- als auch auf Android- Geräte zum Download zur Verfügung steht. Auf diese App hat der Schornsteinfeger Zugriff, und somit die Möglichkeit, die Effizienzklasse Ihres Heizkessels zu bestimmen. Aufgrund der Suchfunktion kann das Gerät in der Kessel-Datenbank ermittelt werden. Sollte ein Modell dort nicht eingetragen sein, kann dieses der Schornsteinfeger auch mithilfe der App manuell ermitteln.


Ab den 01.01.2017 muss er sogar nach der Feuerstättenschau, basierend auf § 14 des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes, das Label, sollte es noch nicht vorhanden sein, für Sie völlig kostenfrei, anbringen. Er muss es deutlich sichtbar an der Außenseite der Front des Heizkessels befestigen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten übergibt Ihnen der Schornsteinfeger auch das kostenfreie Informationsprospekt mit dem Titel "Neues Energielaber für alte Heizungen". Innerhalb der Vergabe des Labels ist er ebenfalls angehalten, Sie auf weiterführende Beratungen, wie beispielsweise einen Heizungs-Check und auf die Förderung der KfW hinzuweisen.


Wann müssen Sie Ihre Heizung komplett austauschen?


Sollte in Ihrem Haus eine Gas- oder Ölheizung vorhanden sein, müssen Sie diese, vorbehaltlich einiger Ausnahmeregelungen, bis spätestens 2015 ausgetauscht haben. Falls Ihr Heizkessel nach dem 01. Januar 1985 installiert oder aufgestellt wurde, sind Sie angehalten, auf jeden Fall eine Austauschpflicht nach dem Ablauf von 30 Jahren zu beachten!