Schornsteinfeger Kosten
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Schornsteinfeger Kosten

Die meisten Verbraucher sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie einmal im Jahr vom Schornsteinfeger Besuch bekommen, der den Schornstein, die Heizungsanlagen und mitunter noch andere Dinge überprüft. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter sind die Schornsteinfeger Kosten interessant, denn dabei handelt es sich um einen Kostenfaktor, der in aller Regel einmal im Jahr zu Buche schlägt. Während die Schornsteinfeger Kosten bis vor einigen Jahren in gewissen Grenzen noch recht individuell waren und mitunter auch davon abgängig waren, in welcher Region der Schornsteinfeger tätig war, sind die Gebühren seit dem Jahre 2010 in der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt. In der Verordnung wird zum einen definiert, welcher Arbeiten durchgeführt werden sollen und zum anderen, was diese Arbeit kosten darf.

Die Gebühren werden durch die Arbeitswerte bestimmt

Schornsteinfeger kosten?
Trotz der angesprochenen Kehr- und Überprüfungsordnung ist es auch heute noch so, dass sich die Schornsteinfeger Kosten von einem zum anderen Bundesland unterscheiden können. Grundlage der Gebührenberechnung ist allerdings im gesamten Bundesgebiet der sogenannte Arbeitswert. Etwas vereinfacht ausgedrückt ist der Arbeitswert der Aufwand an Zeit, den der Schornsteinfeger für eine bestimmte Tätigkeit hat. Dabei wird für den Arbeitswert selbst ein gewisser Eurobetrag festgeschrieben, zum Beispiel 1,31 Euro (im Bundesland Hamburg inklusive MwSt). Die Gebühren ergeben sich dann, wenn man die Summe der Tätigkeiten, die jeweils mit einem bestimmten Arbeitswert definiert sind, mit diesem Grundwert von beispielsweise 1,31 Euro multipliziert.

Welche Kosten fallen konkret an?




Die Schornsteinfeger Kosten richten sich also vor allem danach, welche Tätigkeiten durchgeführt werden und wie zeitaufwendig diese sind. Nimmt man zum Beispiel die Grundgebühren in den Bereichen Kehrarbeiten (Arbeitswert 9,2), Emissionsmessung (Arbeitswert 3,5) und Überprüfungs- und Messarbeiten (Arbeitswert 12,9) so würden sich Kosten in Höhe von insgesamt 33,54 Euro ergeben. Diese Zahlen sind nur ein Beispiel, da es wie bereits erwähnt auch auf das jeweilige Bundesland ankommt, welcher Arbeitspreis zugrunde gelegt wird. Kommen noch weitere Tätigkeiten hinzu, wie zum Beispiel Kehrung des Abgasrohrs oder Abgaswertüberprüfung bei speziellen Befeuerungsanlagen, können die Gesamtkosten durchaus einen Betrag von 50 Euro übersteigen. Weitere mögliche Kosten können für die Anfahrt (Fahrtpauschale), spezielle Kehrarbeiten oder speziellere Abgaswegüberprüfungen anfallen.

Eine Tabelle der aktuellen Schornsteinfegergebühren finden Sie hier : Schornsteinfeger Gebühren

Informationen zu den Schornsteinfegerkosten ab 2013 finden Sie hier : Schornsteinfegerkosten 2013