Das Schornsteinfeger-Monopol
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Das Schornsteinfeger-Monopol

In der aktuellen Krise sind Immobilien eine wichtige Anlagekategorie. Für alle Hausbesitzer gibt es nun weitere gute Nachrichten, wie ihre Rendite nachhaltig optimiert werden kann. Steht man vor der Überlegung, eine Immobilie zu kaufen, erfährt der Faktor der ansonsten teuren Nebenkosten eine kleine Abschwächung. Grund hierfür: das Monopol der Bezirksschornsteinfeger gerät auf Druck der EU bedenklich ins Wanken. Zum Ende des Jahres 2012 fällt nach über 70 Jahren das Monopol. Schornsteinfegerkosten werden durch zahlreiche Gebühren ersetzt. Jedem Hausbesitzer ist es ab Januar 2013 somit möglich, sich selbst einen Kaminkehrer auszusuchen und dadurch eventuell viel Geld zu sparen. Experten gehen jedoch davon aus, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis der Wettbewerb so richtig in Schwung gekommen sein wird.

Schornsteinfegerkosten sparen durch freie Wahl für den Hausbesitzer ab Januar 2013



Mit dem Ablauf des Kalenderjahres 2012 fällt das Kehrmonopol in Deutschland. Durch dieses wurde bislang den Schornsteinfegern ein fester Bezirk auf Lebenszeit zugeordnet. Ab dem kommenden Jahr 2013 haben Hausbesitzer somit die Möglichkeit, ihren Schornsteinfegerbetrieb selbst zu wählen. Durch diese Liberalisierung werden auch die festgesetzten Gebühren in der Überwachungs- und Kehrverordnung hinfällig. Der Wettbewerb wird ab dem Jahr 2013 auf dem Markt eröffnet.

Das seit Jahrzehnten ständig wiederkehrende Streitthema rund um mangelnde Flexibilität bei Terminvereinbarungen und zu hohe Schornsteinfegerkosten werden ab dem neuen Jahr aus der Welt geschafft sein. Neben Preisvorteilen bringt der Fall des Kaminfeger-Monopols für den Kunden den Vorteil, dass alle Leistungen zukünftig aus einer Hand angeboten werden können. Warten, kehren und messen, hierfür reicht zukünftig ein einziger Termin bei einem einzigen Dienstleister.
Jeder Hausbesitzer kann in der Zukunft selbst entscheiden, wann gemessen und wann gekehrt wird. Jedoch muss man sich darauf einstellen, dass mehr Papierarbeit für den Hausbesitzer anfallen wird. Dem Bezirksschornsteinfeger muss durch Bescheinigungen der jeweils beauftragten Firmen nachgewiesen werden, dass ein regelmäßiges Kehren stattgefunden hat, andernfalls droht dem Hausbesitzer ein saftiges Bußgeld.

Folgen für den Markt in der Zukunft



Nach dem 31.12.2012 gilt der Wettbewerb auf dem Markt der Schornsteinfegerarbeiten als eröffnet. Die herkömmlichen Wartungen an Feuerstellen werden von Sanitär- und Heizungsinstallateuren durchgeführt. Die Überprüfungen und Kehrarbeiten hingegen obliegen weiterhin den Schornsteinfegermeisterbetrieben. Dasselbe gilt auch für Feuerstättenschauen und Abnahmen nach den jeweiligen Landesrechten. Experten gehen davon aus, dass diese Liberalisierung des Marktes bewirken wird, dass zahlreiche Unternehmen aus dem Sanitär- und Heizungsbereich einen Schornsteinfegermeister beschäftigen werden, um ihren Kunden auch diese Dienstleistungen anbieten zu können.
Ob sich dies für den Verbraucher letztlich günstig auswirken wird, kann jedoch noch nicht abgesehen werden. Bestimmte hoheitliche Sicherheitsüberprüfungen dürfen auch weiterhin nur von einem Bezirksschornsteinfeger übernommen werden. Dies geschieht letztlich aus Gründen der Sicherheit.


Mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwortung



Mit Ablauf des Jahres 2012 fällt das Monopol, welches bislang den Schornsteinfegern auf Lebenszeit einen festen Bezirk zuordnete. Alle Hausbesitzer werden durch die neuen Regelungen auf lange Sicht nicht mehr nur mehr Auswahl und Freiheit erhalten, sie werden zugleich stärker in die Verantwortung genommen. Ab dem kommenden Jahr müssen sie sich selbst darum kümmern, dass die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen rund um Umweltschutzmessungen und Brandschutz an ihrer Anlage durchgeführt werden müssen. Bisher verhielt es sich so, dass der Bezirksschornsteinfeger jeden Haushalt im Kehrbezirk automatisch mindestens einmal jährlich besuchte.


Keine Änderungen bei den Sicherheitsprüfungen



Die gesetzlich verpflichteten Feuerstättenschauen müssen weiterhin vom Bezirksschornsteinfeger vorgenommen werden. Dies muss zweimal in sieben Jahren geschehen. Somit sind gewisse Sicherheitsüberprüfungen durch einen Schornsteinfeger weiterhin verpflichtend. Bislang besaßen deutsche Kaminkehrer durch das Monopol das alleinige Recht, die entsprechenden Dienstleistungen durchzuführen. Ab dem Jahr 2013 jedoch können mit diesen Aufgaben auch Sanitärbetriebe und ausländische Kaminkehrer beauftragt werden. Kunden können somit frei entscheiden, ob sie für die gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen und Überprüfungen ihren zuständigen Schornsteinfeger oder einen Dienstleister aus dem Ausland beauftragen möchten. Gemäß der neuen Regelung kann auch ein Kaminkehrer aus Österreich, Polen oder Frankreich diese Aufgaben durchführen. In der Praxis ist es jedoch noch nicht gesagt, dass ausländische Betriebe deutschen Schornsteinfegern ihre Hoheit auf den deutschen Dächern streitig machen können, denn selbstverständlich müssen Kunden auch mögliche Anfahrtsgebühren für ausländische Dienstleistungsunternehmen bei den Schornsteinfegerkosten berücksichtigen. Profitieren werden von dieser neuen Situation daher vor allem Hausbesitzer an grenznahen Standort.