Kaminkehrer 2014
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Kaminkehrer 2014

Kaminkehrer und Kaminkehrerkosten in 2014

Seit Anfang 2013 dürfen Hausbesitzer ihren Kaminkehrer selbst wählen. Von dieser Öffnung des Schornsteinfegermarktes versprachen sich die Wettbewerbshüter der Europäischen Union mehr Wettbewerb und, daraus resultierend, niedrigere Preise für den Verbraucher. Während diese Neuregelung für die Hauseigentümer zusätzliche Pflichten mit sich brachte, fällt die nach einem Jahr durch Betroffene und Experten gezogene Bilanz hinsichtlich des Nutzens eher durchwachsen aus.

Welche Aufgaben innerhalb welcher Fristen bis zur nächsten Feuerstättenschau im Bereich Heizung, Ofen und Kamin erledigt werden müssen, ist im Feuerstättenbescheid nachzulesen. Diesen erhält der Eigentümer der Feuerstätte gemäß der deutschen Gesetzgebung in gewissen Abständen oder zu bestimmten Anlässen vom Bezirksschornsteinfeger. Wem sie die Ausführung dieser Arbeiten überlassen, dürfen die Verbraucher frei entscheiden. Jeder zugelassene Betrieb darf Messarbeiten durchführen, die Abgaswege überprüfen oder den Schornstein kehren. Dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bleiben hingegen folgende Tätigkeiten vorbehalten:

- die dreieinhalbjährig durchzuführende Feuerstättenschau
- der Erlass des Feuerstättenbescheids
- das Ausstellen von Bescheinigungen für Bauabnahmen nach Landesrecht
- die Ausführung anlassbezogener Kontrollen
- die Umsetzung von Ersatzvornahmen auf Weisung der zuständigen Behörde, wenn der Eigentümer seinen Pflichten bezüglich der Reinigung, der Überprüfung und der Durchführung von Messarbeiten nicht nachkommt

Die Kaminkehrerkosten sind für freie Tätigkeiten frei verhandelbar und unterliegen keiner Verordnung, während die Gebühren für hoheitliche Arbeiten derzeit durch die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung geregelt werden.

Einen freien und günstigen Kaminkehrer zu finden, gleicht häufig der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Nach entsprechender Ausbildung kann jeder Heizungsbetrieb sich als Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Eine Immissionsschutzmessung darf er jedoch nicht durchführen. Zugelassene Kaminkehrer dürfen sich im Schornsteinfegerregister der BAFA registrieren. Diese Liste enthält allerdings nur den Namen, die Straße und den Ort und gibt keinerlei Auskünfte über die Qualität und die Preise. Letztere sind zwar frei verhandelbar, doch nicht jedem liegt das Feilschen.

Eine gute Verhandlungsbasis haben größere Wohnanlagen. Einzelne Verbraucher sollten in einem freundlichen Gespräch jedoch ebenfalls Zugeständnisse und eine Einigung bei den Kaminkehrerkosten erreichen können. In der Regel machen die Schornsteinfeger die allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten geltend und verlangen mehr Geld als im Vorjahr. Einige Kaminkehrer bieten indes auch mehrjährige Verträge an. Sofern der Preis stimmt und die Vertragsdauer maximal zwei Jahre beträgt, kann dies eine geeignete Lösung sein.

Ein Preisangebot zu bewerten, dürfte sich als recht schwierig erweisen. Hier sind die Rechnungen aus dem vorigen Jahr ein guter Anhaltspunkt. Sollte der Schornsteinfeger einen Preisnachlass nicht in Erwägung ziehen, lohnt es sich eventuell, über andere Möglichkeiten des Entgegenkommens zu sprechen. Einen weit entfernt ansässigen Anbieter aufgrund eines etwas günstigeren Preises zu beauftragen, erweist sich oft als nicht rentabel, da hierbei höhere Fahrkosten einzukalkulieren und zu bezahlen sind. Die gewünschte Ersparnis bei den Kaminkehrerkosten wäre dadurch gleich zunichte. Auch haben die meisten Schlotkehrer wenig Lust darauf, zum Fegen nur eines Schornsteins oder wegen Messarbeiten an einer einzigen Heizung extra in andere Regionen zu fahren.

Die Freiheit der individuellen Wahl des Schornsteinfegers bezahlt jeder Heizungsbesitzer mit mehr Bürokratie. Er muss nun eigenständig auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Kontroll- und Wartungsfristen an Heizung und Schornstein achten. Werden die nötigen Arbeiten nicht rechtzeitig ausgeführt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5000 Euro kosten kann.