Auch in der Renovierungs- oder Umbauphase Ihrer Heizung ist Ihr Schornsteinfeger der geeignete Ansprechpartner. Denn aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist er in der Lage, Sie unparteiisch und objektiv zu möglichen alternativen Gegebenheiten hinsichtlich Ihres Heizungssystems zu beraten. Gerade auf der Basis des aktuell vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Austauschs von Heizungsanlagen ist er der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihnen gewerkübergreifend geldwerte Energieeinsparpotentiale für Ihr Heizungssystem aufzuzeigen.
...mehr lesenDie meisten Verbraucher kennen oft nicht die breit gefächerten Funktionen eines Schornsteinfegers, der so viel mehr bewältigt, als lediglich den "Schornstein zu fegen"! So ist er unter anderem für die Brandverhütung, die Sicherheit, den Umweltschutz sowie für die Energieeinsparung ein geschätzter und wichtiger Ansprechpartner. Gerade der zuletzt genannte Punkt rückt nicht nur bei Experten sondern auch zunehmend bei Verbrauchern in den Fokus des Interesses. In diesem Zusammenhang kommt dem Blockheizkraftwerk, abgekürzt BHKW, eine besondere Bedeutung zu.
...mehr lesenFußend auf der ErP- Richtlinie ("Energy related Products-Directive") existiert ab September 2015 das sogenannte "Energielabel" für viele Heizkessel. Im August 2015 beschloss das Bundekabinett, dass diese Label auch im Bestandsbau ab Januar 2016 anzubringen sind, das heißt, dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Apparaturen gelten, die älter als 15 Jahre alt sind. Ab dem 1. Januar 2016 wurden diese Schritt für Schritt mit dem neuen Effizienzlabel versehen. Nach den Aussagen des Bundesministers Gabriel sei der Grund für diese Regelung der Tatsache geschuldet, dass im Bereich der Gebäude knapp 40 Prozent des gesamten Energie- Reservoirs in Deutschland verbraucht werde, wobei der größte Teil auf die Beheizung von Immobilien entfalle. Daher sei hier der Bedarf nach einer Steigerung der Energieeffizienz und damit der Energieeinsparung besonders geboten.
...mehr lesenAuf Druck der Europäischen Union wurde das Schornsteinfeger- Handwerksgesetz, kurz "SchFHwG", geändert. Seit dem 1. Januar 2013 in Kraft, sollte es die Arbeitsweise der Schornsteinfeger liberalisieren. Dies hört sich erst einmal gut an, bringt jedoch für die betreffenden Bürger auch mehr Pflichten und Verantwortung mit sich. Der Gesetzgeber wollte durch diese Änderung mehr Wettbewerb erreichen, dennoch besteht nach wie vor das Monopol des Bezirksschornsteinfegers in bestimmten Bereichen. So bleibt für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wie bei zum Beispiel bei Bauabnahmen oder bei der Feuerstättenbeschau, auch weiterhin der Bezirksschornsteinfeger für Ihr Haus zuständig.
Für Hauseigentümer ist es im letzten Jahr zu Veränderungen gekommen. Das Absetzen der Schornsteinfegerkosten für die Dienste des Schornsteinfegers von der Steuer ist jetzt in vollem Umfang möglich. Schließlich handelt es sich dabei um eine Handwerkerleistung. Beschlossen wurde diese Entscheidung durch die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern.
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